Satzungen
Eine Satzung ist eine Regel, die die Gemeinde sich selbst gibt. Sie gilt für alle, die hier wohnen, und sie gilt, bis die Gemeindevertretung sie ändert oder aufhebt.
Woher das Recht dazu kommt
§ 5 der Hessischen Gemeindeordnung gibt den Gemeinden das Recht, die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft durch Satzung zu regeln, soweit kein Gesetz etwas anderes bestimmt. Eine Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde braucht es nur dort, wo ein Gesetz sie ausdrücklich verlangt. Das ist der Kern der kommunalen Selbstverwaltung: Nicht das Land schreibt vor, wie hoch die Hundesteuer ist oder wie die Nidder-Halle benutzt wird — das entscheidet die Gemeindevertretung.
Damit eine Satzung gilt, muss sie ausgefertigt und öffentlich bekannt gemacht werden; sie tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft, wenn nichts anderes bestimmt ist. Verstöße gegen Gebote oder Verbote einer Satzung können mit Geldbuße bewehrt werden.
Eine Eigenheit lohnt sich zu kennen: Bestimmte Verfahrensfehler beim Zustandekommen einer Satzung machen sie nur dann unwirksam, wenn jemand sie innerhalb von sechs Monaten nach der Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde rügt und die Tatsachen benennt, die den Fehler begründen. Wer einen solchen Fehler später bemerkt, kommt zu spät. Die Frist läuft also für jeden, auch für Bürgerinnen und Bürger.
Warum sie hier stehen
Satzungen sind die eine Hälfte dessen, was in einer Gemeinde gilt — die Hälfte, die dauerhaft ist. Die andere Hälfte sind die einzelnen Beschlüsse, die auf diesem Server unter „Sitzungen und Beschlüsse“ zu finden sind. Beide hängen zusammen: Jede Satzung war einmal ein Beschluss der Gemeindevertretung, und jede Änderung ist es wieder.
Zwei Satzungen betreffen nicht einzelne Sachfragen, sondern die Gemeinde selbst, und ohne sie sind die Niederschriften schwer zu lesen. Die Hauptsatzung legt unter anderem fest, wie viele Beigeordnete der Gemeindevorstand hat und wie die Ortsbeiräte gebildet werden. Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung regelt, wie in einer Sitzung verfahren wird: wie Anträge gestellt werden, wie abgestimmt wird, was in die Niederschrift kommt.
Die Satzungen der Gemeinde Schöneck
Die vollständige und verbindliche Sammlung führt die Gemeinde selbst. Wir verweisen dorthin und spiegeln die Texte nicht: Eine veraltete Kopie wäre schlimmer als keine.
- Hauptsatzung der Gemeinde Schöneck Beschlossen von der Gemeindevertretung am 25. November 2021. Regelt den Aufbau der Gemeinde: Gemeindevorstand, Ortsbezirke, Bekanntmachungen.
- Geschäftsordnung der Gemeindevertretung Wie in den Sitzungen verfahren wird — Anträge, Reihenfolge, Abstimmungen, Niederschrift.
Diese Liste wird gerade aufgebaut. Bis dahin ist sie unvollständig. Das ist kein Fehler, sondern der ehrliche Arbeitsstand. Vorgesehen ist, bei jeder Satzung anzugeben, wann die Gemeindevertretung sie beschlossen und wann sie sie geändert hat — mit einem Verweis auf die betreffende Sitzung auf diesem Server. Dann steht neben der Regel auch ihre Geschichte.
Die Angaben zum Satzungsrecht stützen sich auf § 5 der Hessischen Gemeindeordnung in der geltenden Fassung. Maßgeblich ist der Gesetzestext, nicht diese Zusammenfassung.