Begründung
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2021 wurde vom Amt für Prüfung und Revision des MainKinzig-Kreises gemäß § 128 HGO in Verbindung mit § 131 Abs. 1 HGO geprüft. Es wurde bestätigt, dass der Ablauf der Haushaltswirtschaft auf der Grundlage des von der Gemeindevertretung beschlossenen Haushaltsplanes ordnungsgemäß in dem Jahresabschluss nachgewiesen ist. Die Prüfung durch das Rechnungsprüfungsamt ergab keine Beanstandungen. Die Prüfungsfeststellungen sind dem Schlussbericht zu entnehmen.
Unterlagen
- Vorlage / Antrag: 187907253048_Jahresabschluss der Gemeinde Schoeneck fuer das Haus.PDF
- Anlage: 187907253048_Schlussbericht_Schoeneck_ JA 2021US.PDF
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