Bürger-Server Schöneck
Dokumente aus dem Ratsinformationssystem – schneller erschlossen
23. April 2025

Haupt- und Finanzausschuss · HUF

ab 20:01 Uhr · bis 22:15 Uhr · Rathaus Kilianstädten, Sitzungssaal 2. OG Neubau, Herrnhofstr. 8, 61137 Schöneck
Niederschrift vorhanden
Original im RIS ↗

TOPs und Kurzfassungen wurden lokal aus der Niederschrift erschlossen; vorhandene TOP-Unterlagen ergänzen die Vorabinformation.

Tagesordnung – Gegenstand, Vorlage und Verlauf

TOP 1
Genehmigung der letzten Niederschrift
genehmigtBeschluss des Gremiums
Die letzte Niederschrift vom 13.03.2025 wurde einstimmig genehmigt.
Beschluss des Gremiums
Begründung und Unterlagen
TOP 2
Abfallsatzung der Gemeinde Schöneck
mehrere EntscheidungenEmpfehlungsbeschlussDrs. 000033/2025
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss der beigefügten Abfallsatzung.
Empfehlung an Gemeindevertretung
Abstimmung: 3 Abstimmungen erkannt
Einzelne erkannte Abstimmungen
  • 9 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
  • 7 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 2 Stimmenthaltungen
  • 2 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 1 Stimmenthaltung
Begründung und Unterlagen
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 (Drucksachennr. 139/2023) beschlossen, der Interkommunalen Zusammenarbeit Abfall mit dem Main-Kinzig-Kreis sowie den Städten Bruchköbel, Langenselbold, Niederdorfelden, Freigericht, Erlensee, Wächtersbach und Neuberg beizutreten. Die IKZ beinhaltet die Abfallentsorgung im Holsystem, Wegfall der festen Sperrmülltermine, das Beschwerdemanagement, den Behälteränderungsdienst (Tonnentausch), die Beantragung von Sperrmüll, Befreiung der Biotonne sowie Austausch defekter Tonnen.
  • Vorlage / Antrag: 187907313512_Abfallsatzung der Gemeinde Schoeneck.PDF
  • Anlage: 187907313512_250424_SCK_Abfallgebuehr_20252026_Entwurf neu 2025_2026.PDF
  • Anlage: 187907313512_250424_SCK_KMS_neu_Ansatz_20252026.PDF
  • Anlage: 187907313512_Entwurf Abfallsatzung Final.PDF
  • Anlage: 187907313512_Kleinmuellsammelstelle.PDF
  • Anlage: 187907313512_Synopse Abfallsatzung.PDF
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 3
Gegen die Wohnungsnot: Aktivierung baureifer Grundstücke durch Grundsteuer C Antrag der Fraktion B90/Grüne
abgestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 000023/2025
Mit dem Ziel, vorhandene, unbebaute, aber baureife Baugrundstücke zur Linderung der Wohnungsnot zu aktivieren und deshalb ab dem 1.1.2026 eine Grundsteuer C zu erheben, wird der Gemeindevorstand zu Folgendem beauftragt: 1. Erarbeitung einer eigenständigen Hebesatzsatzung, in der der Hebesatz für baureife Grundstücke (Grundsteuer C) auf das Dreifache des aktuellen Hebesatzes für die Grundsteuer B festgesetzt wird. 2.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: Ohne Abstimmung
Begründung und Unterlagen
Mit der Grundsteuerreform hat der Bundesgesetzgeber die neue Möglichkeit geschaffen, ab 2025 eine Grundsteuer C für baureife Grundstücke einzuführen. Die Länder konnten entscheiden, ob und wie sie diese Möglichkeit für ihre Kommunen eröffnen. Das Land Hessen hat davon erfreulicherweise Gebrauch gemacht und dabei die maximale Höhe auf ein Fünffaches des Hebesatzes für die Grundsteuer B festgelegt. Mit dem vorliegenden Vorschlag soll der Hebesatz auf das Dreifache der Grundsteuer B festgesetzt werden, womit der gegebene Spielraum nicht vollständig ausgeschöpft wird.
  • Vorlage / Antrag: 187907285176_Gegen die Wohnungsnot Aktivierung baureifer Grund.PDF
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 4
Verschiedenes
Information / BeratungBeratung / Information
Es gab keine Wortmeldungen.
Beratung / Information
Begründung und Unterlagen

Originalquellen

Der BSS erschließt die Unterlagen in drei Schritten: Tagesordnung als Gegenstand, Antrag/Vorlage mit Begründung und – sobald vorhanden – die Niederschrift als Dokumentation des tatsächlichen Sitzungsverlaufs. Die vollständigen Originalunterlagen im RIS bleiben maßgeblich.

Dokumente im lokalen Bestand: 9
Original im RIS ↗