Bürger-Server Schöneck
Dokumente aus dem Ratsinformationssystem – schneller erschlossen
15. Mai 2025

Gemeindevertretung · VE

ab 20:00 Uhr · bis 21:45 Uhr · Bürgertreff Kilianstädten, Saal, Richard-Wagner-Str. 5, 61137 Schöneck
Niederschrift vorhanden
Original im RIS ↗

TOPs und Kurzfassungen wurden lokal aus der Niederschrift erschlossen; vorhandene TOP-Unterlagen ergänzen die Vorabinformation.

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Tagesordnung – Gegenstand, Vorlage und Verlauf

TOP 1
Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
abgestimmtEmpfehlungsbeschluss
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss der beigefügten Abfallsatzung.
Empfehlung an Gemeindevertretung
Abstimmung: 26 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
TOP 2
Mitteilungen des Gemeindevorstandes, Beantwortung von Anfragen
abgelehntBeschluss des Gremiums
1. Liquiditätskredit Derzeit wird kein Liquiditätskredit in Anspruch genommen. Die Konten der Gemeinde Schöneck weisen ein Guthaben von rd. 5 Mio. € aus. 2. Bürgermeisterin Carina Wacker zur Eheschließungsstandesbeamtin ernannt Bürgermeisterin Carina Wacker wurde zur Eheschließungsstandesbeamtin der Gemeinde Schöneck ernannt.
Beschluss des Gremiums
Begründung und Unterlagen
TOP 3
Rechenzentrum Karben-Rendel: Fernwärme und Synergien für Radund Fußwegenetz prüfen Antrag der Fraktion B90/Grüne
abgestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 000041/2025
Der Gemeindevorstand wird in Bezug auf die Planungen der Stadt Karben zur Errichtung eines Rechenzentrums auf Rendeler Gemarkung südlich der B521 (alte Gärtnerei) gebeten, im Rahmen der Offenlage des Bebauungsplans oder bereits vorab die Prüfung folgender, potentieller Synergien in das Verfahren einzubringen: • Nutzung von Fernwärme: Bei der seitens der Stadt Karben beabsichtigten Nutzung von Fernwärme soll auf Grund der im Vergleich zu Karben-Rendel (ca.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: 16 Ja · 7 Nein · 3 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Gemäß Pressebericht vom 29.01.2025i treibt die Stadt Karben die Errichtung eines Rechenzentrums südlich der B521 zwischen Büdesheim und Niederdorfelden auf dem Areal der ehemaligen Gärtnerei voran und möchte noch im Jahr 2025 den Bebauungsplan dazu offenlegen. Dabei ist auch beabsichtigt, ein Fernwärmenetz zu errichten. Die Gemeinde Schöneck prüft ebenfalls die Errichtung eines Fernwärmenetzes, vor allem für Kilianstädten wegen der Nähe zum in Kilianstädten geplanten RZ.
  • Vorlage / Antrag: 187907329242_Rechenzentrum KarbenRendel Fernwaerme und Synergi.PDF
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 4
Abfallsatzung der Gemeinde Schöneck
kein eigener ProtokollabschnittAusgang noch nicht dokumentiertDrs. 000033/2025
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss der beigefügten Abfallsatzung.
Ausgang noch nicht dokumentiert
Noch keine auswertbare Niederschrift für diesen TOP vorhanden.
Kein eigener TOP-Abschnitt aus einer Niederschrift erschlossen; Ausgang nicht automatisch bestimmt.
Für diesen angekündigten TOP wurde kein eigener Protokollabschnitt sicher erkannt. Der BSS ergänzt hier nichts durch Vermutung.
Begründung und Unterlagen
Die Gemeindevertretung hat in ihrer Sitzung am 16.11.2023 (Drucksachennr. 139/2023) beschlossen, der Interkommunalen Zusammenarbeit Abfall mit dem Main-Kinzig-Kreis sowie den Städten Bruchköbel, Langenselbold, Niederdorfelden, Freigericht, Erlensee, Wächtersbach und Neuberg beizutreten. Die IKZ beinhaltet die Abfallentsorgung im Holsystem, Wegfall der festen Sperrmülltermine, das Beschwerdemanagement, den Behälteränderungsdienst (Tonnentausch), die Beantragung von Sperrmüll, Befreiung der Biotonne sowie Austausch defekter Tonnen.
  • Vorlage / Antrag: 187907389449_Abfallsatzung der Gemeinde Schoeneck.PDF
  • Anlage: 187907389449_250424_SCK_Abfallgebuehr_20252026_Entwurf neu 2025_2026.PDF
  • Anlage: 187907389449_250424_SCK_KMS_neu_Ansatz_20252026.PDF
  • Anlage: 187907389449_250425_SCK_Abfallgebuehr_20252026_Bericht.PDF
  • Anlage: 187907389449_Aenderungsantrag SPDFraktion Kleinmuellsammelstelle HuF.PDF
  • Anlage: 187907389449_Entwurf Abfallsatzung Final mit Aenderung.PDF
  • Anlage: 187907389449_Synopse Abfallsatzung final mit Aenderung.PDF
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 1
Ergänzung
abgestimmtEmpfehlungsbeschluss
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung den Beschluss der beigefügten Abfallsatzung.
Empfehlung an Gemeindevertretung
Abstimmung: 26 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
TOP 5
Änderungsantrag zum § 17 (2) der Abfallsatzung der Gemeinde Schöneck der SPD Fraktion
abgestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 000065/2025
Die Gemeindevertretung beschließt, dass bis zum 31.12.2025, nach Veröffentlichung der neuen Müllsatzung der Gemeinde Schöneck, einen einmalig ein Wechsel der Gefäße (Mülltonnen)
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: 7 Ja · 19 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Durch die neue Satzung kann es dazu kommen, dass Bürger Schönecks einen Wechsel auf kleinere oder größere Gebinde in Betracht ziehen. Diesen Wechselwunsch unterstützt die Gemeinde einmalig, bis zum 31.12.2025, indem sie auf die Verwaltungsgebühr verzichtet. Auch Nachbarkommunen rund um Schöneck sind diesen Weg gegangen, siehe Auszug aus Karbener Zeitung: Für manche Bürgerinnen und Bürger kann es sinnvoll sein, nun auf eine größere Tonne zu wechseln oder eine zusätzliche Tonne zu bestellen.
  • Vorlage / Antrag: 187907396438_Aenderungsantrag zum P 17 2 der Abfallsatzung der.PDF
  • Anlage: 187907396438_Muelltonnenwechsel.PDF
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 6
Grundhafte Erneuerung von Kanal und Straße in der John-F.-Kennedy-Straße
abgestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 000027/2025
Die Gemeindevertretung beschließt die grundhafte Erneuerung von Kanal und Straße in der JohnF.-Kennedy-Straße. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, alle notwendigen Maßnahmen ausführen zu lassen. Dies beinhaltet die Leistungen zur Planung (Leistungsphasen 1-9 gem. HOAI) sowie die Leistungen zur Bauausführung in Höhe von insgesamt 1,72 Mio. € brutto.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: ohne Abstimmung.
Begründung und Unterlagen
Bei der letzten Befahrung des Hauptkanals wurden gravierende Schäden festgestellt. Die Kanäle sind ausnahmslos in die Zustandsklasse 4 (nach Isybau: kurzfristiger Handlungsbedarf) eingestuft. Die Schäden sind aus den Haltungsberichten zu ersehen. Aus dem Kanal tritt stellenweise Abwasser ins Erdreich. Die hydraulische Simulationsrechnung mit dem Bemessungsregen zeigt, dass die Kanalisation überlastet (eingestaut) ist. An den Schächten 1462 und 1463 tritt rechnerisch Abwasser aus den Schächten aus.
  • Vorlage / Antrag: 187907270568_Grundhafte Erneuerung von Kanal und Strasse in der .PDF
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TOP 7
Planung und Ausführung eines Schlammbunkers und des Notstromaggregates
abgestimmtEmpfehlungsbeschlussDrs. 000003/2025
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung, die Planung und Anschaffung bzw. Ausführung eines Schlammbunkers (750.000 € brutto) sowie der Planung und Kauf eines Notstromaggregates (200.000 € brutto) für die Gruppenkläranlage zu beschließen. Die notwendigen finanziellen Mittel sind im Haushalt 2025 eingeplant. Finanzierung: Der Beschluss ist haushaltswirksam Die notwendigen Mittel sind bereitgestellt: im laufenden Haushalt: durch Haushaltsrest: durch Deckungsvorschlag: 1 Investitionsnummer: I370002002
Empfehlung an Gemeindevertretung
Abstimmung: ohne Abstimmung
Begründung und Unterlagen
Der täglich auf der Gruppenkläranlage Schöneck-Niederdorfelden anfallende Klärschlamm wird nach aktueller Planung mittels eines Radladers auf Lkw zur Entsorgung verladen. Dieses Verfahren stellt nicht nur einen sehr hohen personellen Aufwand dar, sondern bedeutet auch, besonders in den Sommermonaten, eine starke körperliche und hygienische Belastung für unsere Mitarbeiter dar. Diese klagen dann häufiger über Übelkeit, Kopfschmerzen und Kratzen im Hals während dieser Tätigkeiten. Zudem kann der Geruch des Schlamms trotz mehrmaligen Duschens auf der Haut verbleiben.
  • Vorlage / Antrag: 187907212500_Planung und Ausfuehrung eines Schlammbunkers und de.PDF
  • Anlage: 187907212500_Lageplan GKA SchoeneckNiederdorfelden.PDF
Vollständige Unterlagen im RIS ↗

Originalquellen

Der BSS erschließt die Unterlagen in drei Schritten: Tagesordnung als Gegenstand, Antrag/Vorlage mit Begründung und – sobald vorhanden – die Niederschrift als Dokumentation des tatsächlichen Sitzungsverlaufs. Die vollständigen Originalunterlagen im RIS bleiben maßgeblich.

Dokumente im lokalen Bestand: 15
Original im RIS ↗