Bürger-Server Schöneck
Dokumente aus dem Ratsinformationssystem – schneller erschlossen
18. September 2025

Gemeindevertretung · VE

ab 20:00 Uhr · bis 22:00 Uhr · Bürgertreff Kilianstädten, Saal, Richard-Wagner-Str. 5, 61137 Schöneck
Niederschrift vorhanden
Original im RIS ↗

TOPs und Kurzfassungen wurden lokal aus der Niederschrift erschlossen; vorhandene TOP-Unterlagen ergänzen die Vorabinformation.

Tagesordnung – Gegenstand, Vorlage und Verlauf

TOP 1
Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
Information / BeratungBeratung / Information
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung, Klaus Ditzel, appellierte an die Gemeindevertreter die Zustimmung für die Nutzung von Bild- und Tonaufnahmen im Rahmen des Parlamentsfernsehens zu erteilen. Außerdem machte er auf die Terminabfolge bzgl. des Haushalts für 2026 aufmerksam: - Am 6.
Beratung / Information
Begründung und Unterlagen
TOP 2
Mitteilungen des Gemeindevorstandes, Beantwortung von Anfragen
Information / BeratungBeschluss des Gremiums
1. Liquiditätskredit Derzeit wird kein Liquiditätskredit in Anspruch genommen. Die Konten der Gemeinde Schöneck weisen ein Guthaben von rd. 1,8 Mio. € aus. 2. Vergaben durch den Gemeindevorstand Anschaffung eines Ladog vom Typ T1700 Mehrzweck-Transporter als Vorführmaschine zum Brutto Angebotspreis in Höhe von 197.664,95 EUR einer Firma aus Kriftel 3.
Beschluss des Gremiums
Begründung und Unterlagen
TOP 3
Interessenbekundungsverfahren zur Ansiedlung eines Rechenzentrums im Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II
mehrere EntscheidungenEmpfehlungsbeschlussDrs. 000115/2025
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschlussvorschlag: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, im Rahmen eines Interessenbekundungsverfahrens mit externer Fachberatung, Angebote zur Ansiedlung eines Rechenzentrums im Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II einzuholen. Die drei besten Angebote sind der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorzulegen.
Empfehlung an Gemeindevertretung
Empfohlene Richtung: Zustimmung
Abstimmung: 2 Abstimmungen erkannt
Einzelne erkannte Abstimmungen
  • 3 Ja · 22 Nein · 3 Enthaltung(en)
  • 22 Ja · 0 Nein · 6 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Die Marktsituation im Bereich Rechenzentren hat sich in den vergangenen Jahren sehr dynamisch entwickelt. Die Nachfrage nach geeigneten Grundstücksflächen ist kontinuierlich gestiegen, insbesondere im Rhein-Main-Gebiet in unmittelbarer Nähe des Frankfurter Internetknotens (DE-CIX). Ein entscheidender Standortfaktor ist die Verfügbarkeit ausreichender Stromkapazitäten. Grundstücke, die diesen Vorteil aufweisen, verfügen über eine deutlich höhere Attraktivität am Markt und können entsprechend optimal vermarktet werden.
  • Vorlage / Antrag: 187907543156_Angebotseinholung durch Bieterverfahren.PDF
  • Anlage: 187907543156_20240918AenderungsantragInteressensbekundungsverfahren.PDF
  • Anlage: 187907543156_Interessenbekundungsverfahren zur Ansiedlung eines.PDF
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 4
Gegen die Wohnungsnot: Aktivierung baureifer Grundstücke durch Grundsteuer C - Antrag der Fraktion B90/Grüne
abgestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 000023/2025
Mit dem Ziel, vorhandene, unbebaute, aber baureife Baugrundstücke zur Linderung der Wohnungsnot zu aktivieren und deshalb ab dem 1.1.2026 eine Grundsteuer C zu erheben, wird der Gemeindevorstand zu Folgendem beauftragt: 1. Erarbeitung einer eigenständigen Hebesatzsatzung, in der der Hebesatz für baureife Grundstücke (Grundsteuer C) auf das Dreifache des aktuellen Hebesatzes für die Grundsteuer B festgesetzt wird. 2.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: 3 Ja · 22 Nein · 2 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Mit der Grundsteuerreform hat der Bundesgesetzgeber die neue Möglichkeit geschaffen, ab 2025 eine Grundsteuer C für baureife Grundstücke einzuführen. Die Länder konnten entscheiden, ob und wie sie diese Möglichkeit für ihre Kommunen eröffnen. Das Land Hessen hat davon erfreulicherweise Gebrauch gemacht und dabei die maximale Höhe auf ein Fünffaches des Hebesatzes für die Grundsteuer B festgelegt. Mit dem vorliegenden Vorschlag soll der Hebesatz auf das Dreifache der Grundsteuer B festgesetzt werden, womit der gegebene Spielraum nicht vollständig ausgeschöpft wird.
  • Vorlage / Antrag: 187907285176_Gegen die Wohnungsnot Aktivierung baureifer Grund.PDF
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TOP 5
Einfachere Bürgerbeteiligung in der Gemeindepolitik Antrag der Fraktion B90/Grüne
abgestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 000079/2025
Die „Geschäftsordnung für die Gemeindevertretung und die Ausschüsse der Gemeinde Schöneck“ wird um folgenden Abschnitt ergänzt: §34 (6) In den Ausschüssen soll vor Eintritt in die Tagesordnung eine Bürgerbeteiligungsrunde abgehalten werden und in der Regel auf den Zeitraum von zwanzig Minuten begrenzt sein. Unter diesem Tagesordnungspunkt können sich Bürgerinnen und Bürger zu allen auf der Tagesordnung des jeweiligen Ausschusses zur öffentlichen Beratung aufgeführten Punkten zu Wort melden.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: 3 Ja · 24 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Mindestens drei Initiativen bemühen sich derzeit in Schöneck darum, Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Partei- und Fraktionsorganisationen für eine breite Beteiligung zu gewinnen und für demokratische Prozesse zu werben: Zukunftswerkstatt, Bürger im Gespräch, Demokratie leben und bewahren. Auch der eingeführte Online-Mängelmelder dient der niedrigschwelligen Beteiligung von Menschen an der Gestaltung unserer Gemeinde.
  • Vorlage / Antrag: 187907419598_Einfachere Buergerbeteiligung in der Gemeindepoliti.PDF
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TOP 6
Wahl eines Vertreters sowie eines Stellvertreters in den Klimabeirat der Gemeinde Schöneck
abgestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 000102/2025
Als Vertreter in den Klimabeirat der Gemeinde Schöneck wird gewählt: CDU-Fraktion: Thorsten Weitzel, 61137 Schöneck Als Stellvertreter in den Klimabeirat der Gemeinde Schöneck wird gewählt: CDU-Fraktion: Andreas Zeller, 61137 Schöneck
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: 26 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Der Klimabeirat der Gemeinde Schöneck setzt sich aus einem/r Vertreter/in und einem/r Stellvertreter/in des Gemeindevorstandes sowie jeweils einem/r Vertreter/innen und Stellvertreter/innen aus jeder Fraktion der Gemeindevertretung zusammen. In der Sitzung der Gemeindevertretung am 24.11.2022 und 15.12.2022 wurden die Vertreter/innen und Stellvertreter/innen bereits per Akklamation gewählt. Herr Erich Wacker und Herr Thomas Abraham, beide Vertreter/Stellvertreter der CDU-Fraktion, haben ihre Mandate im Klimabeirat niedergelegt, daher ist die Neuwahl erforderlich.
  • Vorlage / Antrag: 187907491089_Wahl eines Vertreters sowie eines Stellvertreters .PDF
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TOP 7
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Schöneck I Kilianstädten/Oberdorfelden
abgestimmtEmpfehlungsbeschlussDrs. 000104/2025
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung für das Amt des Schiedsmannes für den Schiedsbezirk I - Kilianstädten/Oberdorfelden Herrn Wolfgang Vinzenz Scherschlicht zu wählen.
Empfehlung an Gemeindevertretung
Abstimmung: 26 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Gemäß Hessischem Schiedsamtsgesetz –HSchAG- vom 23.03.1994 hat jede Gemeinde zur Durchführung von Schlichtungsverfahren eine Schiedsstelle einzurichten. Seit Juli 2025 ist die Stelle der Schiedsperson im Schiedsamtsbezirk I vakant. Um die Arbeit der Schiedsstelle wieder zu gewährleisten, ist nach § 4 HSchAG durch die Gemeindevertretung die Wahl der Schiedsperson vorzunehmen. Herr Scherschlicht hat sich um die ehrenamtliche Stelle bei der Gemeinde Schöneck beworben.
  • Vorlage / Antrag: 187907493656_Wahl einer Schiedsperson fuer den Schiedsamtsbezirk.PDF
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TOP 8
Wahl von Ortsgerichtsschöffen für den Ortsgerichtsbezirk Schöneck II Büdesheim
abgestimmtEmpfehlungsbeschlussDrs. 000105/2025
1. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem Amtsgericht Hanau für das Amt eines Ortsgerichtsschöffen im Bezirk Schöneck II Büdesheim Herrn Christian R. Schenk vorzuschlagen. 2. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem Amtsgericht Hanau für das Amt eines Ortsgerichtsschöffen im Bezirk Schöneck II Büdesheim Herrn Hans-Peter Loeb vorzuschlagen. 3. Der Gemeindevertretung wird empfohlen, dem Amtsgericht Hanau für das Amt einer Ortsgerichtsschöffin im Bezirk Schöneck II Büdesheim N.N. vorzuschlagen.
Empfehlung an Gemeindevertretung
Abstimmung: 26 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Die Amtszeit von drei Ortsgerichtsschöffen für den oben genannten Ortsgerichtsbezirk endet. Gemäß §§ 7 und 8 Ortsgerichtsgesetz (OGG) hat die Gemeindevertretung dem Direktor des Amtsgerichtes die dem Ortsgericht angehörenden Personen vorzuschlagen. Die Wahlzeit beträgt für Personen unter 65 Jahren zehn Jahre, für Personen über 65 Jahre kann sie auf fünf Jahre verkürzt werden. Gewählt ist, wer die Mehrheit der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Mitglieder der Gemeindevertretung auf sich vereint.
  • Vorlage / Antrag: 187907497830_Wahl von Ortsgerichtsschoeffen fuer den Ortsgerichts.PDF
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TOP 9
Abschluss Konzessionsvertrag Strom
abgestimmtEmpfehlungsbeschlussDrs. 000093/2025
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss: Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss des beigefügten Wegenutzungsvertrag Strom (Konzessionsvertrag Strom). Der Vertrag gilt 20 Jahre für die Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2046. Die finanziellen Mittel sind in die Haushaltsplanungen mit aufzunehmen.
Empfehlung an Gemeindevertretung
Empfohlene Richtung: Zustimmung
Abstimmung: Ohne Abstimmung
Begründung und Unterlagen
Der mit der EAM Netz GmbH bestehende Wegenutzungsvertrag für die Gemeinde Schöneck über die Nutzung der öffentlichen Verkehrswege für die Verlegung und den Betrieb von Leitungen, die der allgemeinen Versorgung mit Strom im Gemeindegebiet dienen, endet zum 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 muss ein neuer Wegenutzungsvertrag Strom geschlossen werden. Gem. § 46 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) wurden interessierte Unternehmen aufgefordert, ihr Interesse zu bekunden, einen zeitlich anschließenden Wegenutzungsvertrag Strom abzuschließen.
  • Vorlage / Antrag: 187907463026_Abschluss Konzessionsvertrag Strom.PDF
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TOP 10
Beschluss des integrierten Klimaanpassungskonzepts für den Main-Kinzig-Kreis und 17 Kooperationskommunen, im Speziellen für das Teilkonzept Schöneck
abgestimmtEmpfehlungsbeschlussDrs. 000114/2025
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschlussvorschlag: • Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneck beschließt das vorgelegte integrierte Klimaanpassungskonzept („KLAK“) für den Main-Kinzig-Kreis und 17 Kooperationskommunen, insbesondere bezieht sich dieser Beschluss auf das enthaltene Teilkonzept für Schöneck. • Dieser Beschluss hat keine Auswirkungen auf die individuellen Teilkonzepte der 16 Kooperationskommunen oder den Main-Kinzig-Kreis als solches.
Empfehlung an Gemeindevertretung
Empfohlene Richtung: Zustimmung
Abstimmung: Ohne Abstimmung
Begründung und Unterlagen
Der Klimawandel schreitet kontinuierlich voran, die Folgen sind bereits heute deutlich und werden uns künftig verstärkt beschäftigen. Beispielhaft für die Folgen des Klimawandels in Schöneck sei das Unwetterereignis von August 2013 genannt. Neben Unwettern mit Starkregen, Hochwasser und Dürreperioden ist auch mit steigenden Temperaturen zu rechnen, besonders im Sommer wird es vermehrt heiße Tage geben. Besonders in stark versiegelten Gebieten kommt es dadurch zu erhöhten Tages- und Nachttemperaturen.
  • Vorlage / Antrag: 187907538511_Beschluss des integrierten Klimaanpassungskonzepts.pdf
  • Anlage: 187907538511_KLAK_Kurzfassung_36_Seiten.pdf
  • Anlage: 187907538511_Nachhaltiges_kommunales_Klimaanpassungskonzept_MKK.pdf
  • Anlage: 187907538511_Teilkonzept Schoeneck_Stand230125.pdf
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TOP 11
Mitteilungsvorlage Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025
zur Kenntnis genommenBeschluss des GremiumsDrs. 000098/2025
Die Genehmigung der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit zur Kenntnis gebracht.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: Zur Kenntnis genommen
Begründung und Unterlagen
Mit Schreiben vom 02.07.2025 hat die Kommunal- und Finanzaufsicht des Main-Kinzig-Kreises die Genehmigung der genehmigungsbedürftigen Teile der Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 erteilt. Die Genehmigung für das Jahr 2025 ist mit folgenden Entscheidungen der Kommunalaufsicht verbunden: 1) Die Abweichung im Haushaltsjahr 2025 von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich in der im Finanzhaushalt in der Planung gemäß § 97 a Nr. 1 HGO i.V.m. § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO wird aufsichtsbehördlich genehmigt.
  • Vorlage / Antrag: 187907474205_Mitteilungsvorlage Genehmigung der Haushaltssatzun.PDF
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TOP 12
Mitteilungsvorlage - 239. Vergleichende Prüfung "Vorbericht Haushaltsplan" Schlussbericht
zur Kenntnis genommenBeschluss des GremiumsDrs. 000084/2025
Kenntnisnahme des Schlussberichts der 239. Vergleichenden Prüfung „Vorbericht Haushaltsplan“ des Hessischen Rechnungshofes.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: Zur Kenntnis genommen
Begründung und Unterlagen
In der 239. Vergleichenden Prüfung wurde der Vorbericht des Haushaltsplanes von 443 Kommunen in Hessen geprüft. Als Basisjahr für die Auswertung und Analyse der Vorberichte wurde das Haushaltsjahr 2021 zugrunde gelegt. Der Vorbericht hat das Ziel unterschiedlichen Interessengruppen vergangenheitsbezogene, aktuelle sowie zukunftsgerichtete Finanzinformationen aufzuzeigen. Zudem will der Vorbericht für unterschiedliche Empfänger eine Möglichkeit bieten, sich kompakt und gezielt über die finanzwirtschaftliche, rechtliche und organisatorische Lage einer Kommune zu informieren.
  • Vorlage / Antrag: 187907444114_Mitteilungsvorlage 239 Vergleichende Pruefung V.PDF
  • Anlage: 187907444114_Anschreiben des Hessischen Rechnungshofes.PDF
  • Anlage: 187907444114_Schlussbericht der 239 Vergleichenden Pruefung.PDF
Vollständige Unterlagen im RIS ↗

Originalquellen

Der BSS erschließt die Unterlagen in drei Schritten: Tagesordnung als Gegenstand, Antrag/Vorlage mit Begründung und – sobald vorhanden – die Niederschrift als Dokumentation des tatsächlichen Sitzungsverlaufs. Die vollständigen Originalunterlagen im RIS bleiben maßgeblich.

Dokumente im lokalen Bestand: 19
Original im RIS ↗