Bürger-Server Schöneck
Dokumente aus dem Ratsinformationssystem – schneller erschlossen
29. April 2026

Gemeindevertretung · VE

ab 19:12 Uhr · bis 22:30 Uhr · Bürgertreff Kilianstädten, Saal, Richard-Wagner-Str. 5, 61137 Schöneck
Niederschrift vorhanden
Original im RIS ↗

TOPs und Kurzfassungen wurden lokal aus der Niederschrift erschlossen; vorhandene TOP-Unterlagen ergänzen die Vorabinformation.

Tagesordnung – Gegenstand, Vorlage und Verlauf

TOP 1
Eröffnung der Sitzung durch die Bürgermeisterin
Information / BeratungBeratung / Information
Die Bürgermeisterin eröffnete die Sitzung und hieß alle Anwesenden herzlich willkommen.
Beratung / Information
Begründung und Unterlagen
TOP 2
Feststellung des am längsten ununterbrochenen der Gemeindevertretung angehörenden Mitglieds der Gemeindevertretung
Information / BeratungBeratung / Information
Die Bürgermeisterin stellte Thorsten Weitzel als das am längsten ununterbrochen der Gemeindevertretung angehörende Mitglied fest.
Beratung / Information
Begründung und Unterlagen
TOP 3
Feststellung der Beschlussfähigkeit
Information / BeratungBeratung / Information
Herr Weitzel übernahm den Vorsitz bis zur Wahl des neuen Vorsitzenden der Gemeindevertretung. Er stellte anschließend die Beschlussfähigkeit fest.
Beratung / Information
Begründung und Unterlagen
TOP 4
Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
abgestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 043/2026
Zum Vorsitzenden der Gemeindevertretung wird Thorsten Weitzel gewählt. Herr Weitzel übernimmt den Vorsitz der Gemeindevertretung.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: 28 Ja · 5 Nein · 3 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Nach § 57 HGO wählt die Gemeindevertretung in ihrer ersten Sitzung unter Leitung des am längsten ununterbrochenen der Gemeidevertretung angehörende Mitglied aus ihrer Mitte eine/einen Vorsitzende/n. Für das Wahlverfahren gelten die Bestimmungen von § 55 HGO. Die Wahl ist nach Stimmenmehrheit vorzunehmen. Gewählt wird schriftlich und geheim aufgrund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Gemeindevertretung. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder Handaufheben abgestimmt werden (§ 55 Abs. 3 HGO).
  • Vorlage / Antrag: 187908523137_Wahl des Vorsitzenden der Gemeindevertretung.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 5
Wahl der Stellvertreter/innen der/des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
zugestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 045/2026
Als Stellvertreter/innen der/des Vorsitzenden der Gemeindevertretung werden gewählt: 1. Anke Bleich - SPD-Fraktion 2. Wolfgang Seifried - Fraktion B90/Grüne 3. Matthias Geisler - FWG-Fraktion 4. Gernot Zehner - WAS-Fraktion 5. Anke Pfeil – FDP-Fraktion Die Vertretung der/des Vorsitzenden der Gemeindevertretung erfolgt in der obigen Reihenfolge.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: einstimmig
Begründung und Unterlagen
Nach § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Schöneck in der zurzeit gültigen Fassung sind zur Vertretung des/der Vorsitzenden der Gemeindevertretung bei dessen/deren Verhinderung 5 Stellvertreter zu wählen. Da mehrere gleichartige unbesoldete Stellen zu besetzen sind, wird gemäß § 55 Abs. 1 HGO in einem Wahlgang nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Gewählt wird schriftlich und geheim und aufgrund von Wahlvorschlägen aus der Mitte der Gemeindevertretung. Die Fraktionen werden gebeten, ihre Listen vorzubereiten. 1 Die Verteilung der Stellen erfolgt gemäß § 55 Abs.
  • Vorlage / Antrag: 187908523967_Wahl der Stellvertreterinnen derdes Vorsitzenden.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 6
Wahl a) des Schriftführers b) der Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter
mehrere EntscheidungenMehrere EntscheidungenDrs. 044/2026
Folgende Personen werden gewählt: a) Zum Schriftführer für die Gemeindevertretung Alexander Jung Abstimmung: …….. Stimmen dafür, …… Stimmen dagegen …… Enthaltungen b) Zu stellvertretenden Schriftführern für die Gemeindevertretung Yvonne Gräser Jonas Wüllner Anja Fuchs Elke Hofmann Abstimmung: …….. Stimmen dafür, …… Stimmen dagegen …… Enthaltungen
Mehrere Entscheidungen
Abstimmung: 3 Abstimmungen erkannt
Einzelne erkannte Abstimmungen
  • 36 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 36 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • Einzelabstimmung
Begründung und Unterlagen
Nach § 61 HGO ist über den wesentlichen Inhalt der Verhandlungen der Gemeindevertretung eine Niederschrift zu fertigen. Diese Niederschrift ist vom Vorsitzenden und dem Schriftführer zu unterzeichnen. Zu Schriftführern können Gemeindevertreter oder Gemeindebedienstete oder Bürger gewählt werden. Die Gemeindebediensteten müssen nicht ihren Wohnsitz in Schöneck haben. Die vorgeschlagenen Personen sind alle Bedienstete der Gemeinde Schöneck.
  • Vorlage / Antrag: 187908523976_Wahl a des Schriftfuehrersb der Stellvertrete.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 7
Entscheidung über die Gültigkeit der Wahl der Gemeindevertretung, der Ortsbeiräte und des Ausländerbeirates sowie über Einsprüche nach § 25 KWG
mehrere EntscheidungenMehrere EntscheidungenDrs. 046/2026
1. Die am 15.03.2026 stattgefundene Wahl zur Gemeindevertretung wird für gültig erklärt. Abstimmung: …….. Stimmen dafür, …… Stimmen dagegen …… Enthaltungen 2. Die am 15.03.2026 stattgefundenen Wahl zum Ortsbeirat Büdesheim wird für gültig erklärt. Abstimmung: …….. Stimmen dafür, …… Stimmen dagegen ……. Enthaltungen 3. Die am 15.03.2026 stattgefundenen Wahl zum Ortsbeirat Kilianstädten wird für gültig erklärt. Abstimmung: …….. Stimmen dafür, …… Stimmen dagegen ……. Enthaltungen 4.
Mehrere Entscheidungen
Abstimmung: 6 Abstimmungen erkannt
Einzelne erkannte Abstimmungen
  • 36 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 36 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 36 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 36 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • 36 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • Einzelabstimmung
Begründung und Unterlagen
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 19.03.2026 das endgültige Wahlergebnis festgestellt. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte am 25.03.2026. Die zweiwöchige Einspruchsfrist gemäß § 25 KWG ist abgelaufen. Bis zum Ablauf der Frist sind keine Einsprüche eingegangen. Es gibt keine Gründe, die Wahl für nicht gültig zu erklären. Der neuen Gemeindevertretung obliegt es nach § 26 Abs. 1 KWG, selbst die Gültigkeit der Wahl zu prüfen und über Einsprüche nach § 25 KWG zu beschließen. 2
  • Vorlage / Antrag: 187908524145_Entscheidung ueber die Gueltigkeit der Wahl der Geme.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 8
Kenntnisnahme der Zusammensetzung der Ausschüsse
zur Kenntnis genommenBeschluss des GremiumsDrs. 047/2026
Die von der Gemeindevertretung gebildeten Ausschüsse setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen zusammen; § 22 Abs. 3 und 4 des Hess. Kommunalwahlgesetzes gilt entsprechend. Das Benennungsverfahren gemäß § 62 Abs. 2 HGO wird angewandt. Danach wird nach § 62 Abs.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: Zur Kenntnis genommen
Begründung und Unterlagen
§ 62 Abs. 2 HGO lässt zwei Verfahren bei der Wahl der Ausschussmitglieder zu: Einmal die Wahl gem. § 55 HGO nach Listen, zum anderen ein sog. „Benennungsverfahren“. Das letztere Verfahren galt durch Beschluss der Gemeindevertretung vom 22.04.1997 auch in den vergangenen Legislaturperioden. In diesem Fall werden die Ausschussmitglieder dem Vorsitzenden der Gemeindevertretung, nach der Konstituierung eines Ausschusses auch dessen Vorsitzender/Vorsitzendem, von den Fraktionen schriftlich benannt.
  • Vorlage / Antrag: 187908524171_Kenntnisnahme der Zusammensetzung der Ausschuesse.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 9
Aufhebung des Klimabeirats gemeinsamer Antrag der CDU-, FWGund FDP-Fraktion
abgestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 052/2026
Die Gemeindevertretung beschließt: 1. Der Klimabeirat der Gemeinde Schöneck wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 2. Die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung ist entsprechend anzupassen. Die Regelungen zum Klimabeirat, insbesondere die §§ 47 (Anhörung), 48 (Vorschlagsrecht) und 49 (Rederecht), werden gestrichen. 3. Die Geschäftsordnung des Klimabeirats tritt außer Kraft.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: 19 Ja · 17 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Der Klimabeirat wurde u.a. eingerichtet, um die kommunalen Klimaschutzaktivitäten fachlich zu begleiten, Impulse zu setzen, beschlossene Klimaschutzprojekte zu monitoren und als beratendes Gremium die politischen Entscheidungen zu unterstützen. Diese Zielsetzung wird inzwischen anderweitig erreicht bzw. übertroffen: Die Stadtklimaanalyse wurde ausgewertet und das Klimaanpassungskonzept wurde verabschiedet. Aktuell wird das integrierte Vorreiterkonzept (Klimaschutzgutachten) für die Gemeinde Schöneck erarbeitet.
  • Vorlage / Antrag: 187908530014_Aufhebung des Klimabeiratsgemeinsamer Antrag der.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 10
Wahl der Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für den Klimabeirat der Gemeinde Schöneck
zurückgezogenVerfahrensentscheidungDrs. 056/2026
Als Mitglieder des Klimabeirates der Gemeinde Schöneck werden folgende Personen aus den jeweiligen Fraktionen gewählt: CDU-Fraktion: Dr. Marcel Bamberg SPD-Fraktion: Angela Große-Lohmann Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Michael Krembzow FWG-Fraktion: WAS-Fraktion: Beta Becker FDP-Fraktion: Als Stellvertreter/innen des Klimabeirates der Gemeinde Schöneck werden folgende Personen aus den jeweiligen Fraktionen gewählt: CDU-Fraktion: Peter Schmidt SPD-Fraktion: Anke Bleich Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Stefan Bauer, W…
zurückgezogen
Begründung und Unterlagen
Der Klimabeirat der Gemeinde Schöneck setzt sich aus einem/r Vertreter/in und einem/r Stellvertreter/in des Gemeindevorstandes sowie jeweils einem/r Vertreter/innen und Stellvertreter/innen aus jeder Fraktion der Gemeindevertretung zusammen. Die Fraktionen wurden gebeten, Vorschlagslisten aufzustellen. Die Wahlen werden nach § 55 Abs. 1 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vorgenommen.
  • Vorlage / Antrag: 187908530449_Wahl der Vertreterinnen und Stellvertreterinnen.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 11
Kommunales Energieforum Benennung der Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für das Kommunale Energieforum
zugestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 053/2026
Als Vertreter/innen der Gemeindevertretung im Kommunalen Energieforum werden folgende Personen gewählt: CDU-Fraktion: Karl-Heinz Mühlebach SPD-Fraktion: Dieter Schulz Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Rüdiger Klaas FWG-Fraktion: Tobias Wolf WAS-Fraktion: Stefan Hahn FDP-Fraktion: Als Stellvertreter/innen der Gemeindevertretung im Kommunalen Energieforum werden folgende Personen gewählt: CDU-Fraktion: Jonas Wacker SPD-Fraktion: Anke Bleich Fraktion Bündnis 90/Die Grünen: Daniela Euler FWG-Fraktion: Matthias Geisler 1…
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: einstimmig
Begründung und Unterlagen
Gemäß der vertraglichen Vereinbarung zwischen der E.ON Mitte AG und der Gemeinde Schöneck wurde zum 01.07.2007 ein Energieforum eingerichtet. Neben zwei Vertretern der E.ON Mitte AG setzt sich das Energieforum aus der Bürgermeisterin, einem weiteren Vertreter des Gemeindevorstandes sowie jeweils einem Vertreter aus jeder Fraktion der Gemeindevertretung zusammen. Das Kommunale Energie-Forum entscheidet über die Förderung von privaten Projekten zur Energieeinsparung. Die hierfür benötigten finanziellen Mittel werden von der E.ON Mitte AG zur Verfügung gestellt. 2
  • Vorlage / Antrag: 187908530051_Kommunales EnergieforumBenennung der Vertreteri.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 12
Wahl des Vertreters/der Vertreterin, der Stellvertretung und einer weiteren Stellvertretung zur Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain
mehrere EntscheidungenMehrere EntscheidungenDrs. 051/2026
Als Vertreterin der Gemeinde Schöneck für die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wird gewählt: Bürgermeisterin Carina Wacker Als Stellvertreter/in der Gemeinde Schöneck für die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wird gewählt: Friedrich Verfondern (SPD) Wolfgang Seifried (B90/Grüne) Matthias Geisler (FWG) Als weitere/r Stellvertreter/in der Gemeinde Schöneck für die Verbandskammer des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain wird gewählt: Anke Pfeil (FDP)
Mehrere Entscheidungen
Abstimmung: 4 Abstimmungen erkannt
Einzelne erkannte Abstimmungen
  • Carina Wacker: 19 Stimmen, Wolfgang Seifried: 16 Stimmen, 1 Stimme dagegen.
  • Friedrich Verfondern: 17 Stimmen, Matthias Geisler: 19 Stimmen
  • 26 Stimmen dafür, 6 Stimmen dagegen, 4 Enthaltungen
  • Einzelabstimmung.
Begründung und Unterlagen
Gemäß § 11 des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main vom 08.03.2011 in der derzeit gültigen Fassung entsenden die Mitglieder des Regionalverbandes FrankfurtRheinMain je eine Vertreterin oder einen Vertreter in die Verbandskammer. Die Vertreterin oder der Vertreter der Stadt Frankfurt am Main hat 12 Stimmen, der Stadt Offenbach am Main 4 Stimmen, der Stadt Hanau 3 Stimmen, der Städte mit mehr als 50.000 Einwohnern je 2 Stimmen und der anderen Städte und Gemeinden je 1 Stimme (§ 11 Abs. 2 des o. g. Gesetzes).
  • Vorlage / Antrag: 187908524198_Wahl des Vertreters der Stellvertretung und einer.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 13
Wahl des Vertreters / der Vertreterin sowie Wahl des Stellvertreters / der Stellvertreterin für die Verbandsversammlung der ekom 21 in Hessen
mehrere EntscheidungenMehrere EntscheidungenDrs. 050/2026
Als Vertreter/in der Gemeinde Schöneck für die Verbandsversammlung der ekom 21 wird gewählt: Die Bürgermeisterin / Der Bürgermeister Stephan Weber (WAS-Fraktion) Als Stellvertreter/in der Gemeinde Schöneck für die Verbandsversammlung der ekom 21 wird gewählt: Die Leitung der Kämmerei (Fachbereich Finanzen) Stefan Hahn (WAS-Fraktion)
Mehrere Entscheidungen
Abstimmung: 3 Abstimmungen erkannt
Einzelne erkannte Abstimmungen
  • Bürgermeisterin: 28 Stimmen, Stephan Weber: 8 Stimmen
  • Leitung Kämmerei: 32 Stimmen, Stefan Hahn: 4 Stimmen
  • Einzelabstimmung
Begründung und Unterlagen
Gemäß § 6 Abs. 2 der Satzung für die Verbandsversammlung der ekom 21 in Hessen wählen die Vertretungskörperschaften der Verbandsmitglieder für die Dauer ihrer Amtszeit Vertreter/Vertreterinnen und Stellvertreter/Stellvertreterinnen für die Verbandsversammlung. Mit Ablauf dieser Wahlperiode sind deshalb Neuwahlen notwendig. Jedes Verbandsmitglied entsendet eine/n Vertreter/in sowie eine/n Stellvertreter/in als Mitglieder in die Verbandsversammlung.
  • Vorlage / Antrag: 187908524190_Wahl des Vertreters der Vertreterin sowie Wahl d.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 14
Wahl der Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für die Verbandsversammlung des „Zweckverbandes zur Bekämpfung der Stechmückenplage in den Nidderauen“
zurückgestelltVerfahrensentscheidungDrs. 049/2026
Als Vertreter/innen der Gemeinde Schöneck für die Verbandsversammlung des „Zweckverbandes zur Bekämpfung der Stechmückenplage in den Nidderauen“ werden folgende Personen gewählt: Zur Wahl stehen: 1. Hans Ramme (CDU) 2. Elisabeth Stüve (SPD) 3. Axel Glück (B90/Grüne) 4. Frank Dückinghaus (FWG) b) Als Stellvertreter/innen werden gewählt: 1. Reiner Caspar (CDU) 4. Peter Dietz (FWG) 2. Dieter Schulz (SPD) 5. Claudia Kunath (WAS) 3. Wolfgang Seifried (B90/Grüne) 6.
zurückgestellt
Begründung und Unterlagen
Nach § 5 der Satzung des „Zweckverbandes zur Bekämpfung der Stechmücken in den Nidderauen“ besteht die Verbandsversammlung aus insgesamt 15 Vertretern/innen. Davon entfallen 4 Vertreter/innen auf die Gemeinde Schöneck. Die Wahlen werden nach § 55 Abs. 1 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vorgenommen. Die Fraktionen werden gebeten, Vorschlagslisten aufzustellen.
  • Vorlage / Antrag: 187908524183_Wahl der Vertreterinnen und Stellvertreterinnen .pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 15
Wahl des Vertreters/der Vertreterin und der Stellvertreter/innen des "Wasserverbandes Nidder-Seemenbach"
mehrere EntscheidungenMehrere EntscheidungenDrs. 048/2026
a) Als Vertreter/in der Gemeinde Schöneck in der Verbandsversammlung des „Wasserverbandes Nidder-Seemenbach“ wird gewählt: Hans-Peter Loeb (SPD), Axel Glück (B90/Grüne), Carsten Reiber (WAS) ………………………………………….. b) Als Stellvertreter werden nominiert: Sascha Brey (CDU), Peter Dietz (FWG), Claudia Kunath (WAS) 1. 2. 3. 4. 5.
Mehrere Entscheidungen
Abstimmung: 5 Abstimmungen erkannt
Einzelne erkannte Abstimmungen
  • Axel Glück: 21 Stimmen, Hans-Peter Loeb: 9 Stimmen, Carsten Reiber: 6 Stimmen
  • Sascha Brey: 16 Stimmen, Peter Dietz: 9 Stimmen, Claudia Kunath: 8 Stimmen, 3 Enthaltungen
  • Sascha Brey: 23 Stimmen, Peter Dietz: 12 Stimmen, 1 Enthaltung
  • 36 Stimmen dafür, 0 Stimmen dagegen, 0 Enthaltungen
  • Einzelabstimmung
Begründung und Unterlagen
Nach § 8 der Satzung des „Wasserverbandes Nidder-Seemenbach“ besteht die Verbandsversammlung aus je einem Vertreter/einer Vertreterin der Mitglieder des Verbandes. Bei Verhinderung werden diese durch Ersatzleute vertreten. Für die Wasser- und Bodenverbände ist in § 5 a HWVG (Hessisches Ausführungsgesetz zum Wasserverbandsgesetz) gesetzgeberisch klargestellt worden, dass jedes Verbandsmitglied nach Maßgabe der Verbandssatzung mindestens eine Vertreterin oder einen Vertreter entsendet, auf deren oder dessen Wahl § 15 Abs. 2 Satz 2, 4 und 5 KGG entsprechend anzuwenden ist.
  • Vorlage / Antrag: 187908524178_Wahl des Vertretersder Vertreterin und der Stellv.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 16
Wahl, Einführung, Verpflichtung, Ernennung und Vereidigung der ehrenamtlichen Beigeordneten
abgestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 054/2026
Die Wahl der Beigeordneten erfolgt schriftlich und geheim nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gem. § 55 Abs.1 HGO. Wahlleiter ist der Vorsitzende der Gemeindevertretung. Folgende Personen werden gemäß § 39 a HGO als ehrenamtliche Beigeordnete in den Gemeindevorstand gewählt und in dieses Amt berufen: Liste der CDU-Fraktion: ______ Stimmen Gewählt wurden: ……………………………….
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: Einzelabstimmung
Begründung und Unterlagen
Wählbar zur bzw. zum ehrenamtlichen Beigeordneten sind nicht nur die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter. Die Gemeindevertretung kann auch andere Bürgerinnen und Bürger zu ehrenamtlichen Beigeordneten wählen. Wählbarkeitsvoraussetzung nach § 39 a Abs. 2 Satz 2 HGO i.V.m. § 32 HGO ist jedoch, dass die Wahlberechtigten das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 6 Monaten in der Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Das Amt „ehrenamtlicher Beigeordnete/r“ darf ungeachtet der Wahl jedoch nicht solchen Personen übertragen werden, auf welche die Ausschließungsgründe der §§ 43 und 65 Abs.
  • Vorlage / Antrag: 187908530057_Wahl Einfuehrung Verpflichtung Ernennung und Ver.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 17
Mitteilungen des Gemeindevorstandes
Information / BeratungBeratung / Information
1. Danke an alle Wahlhelfer Ein herzlicher Dank gilt allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für ihren engagierten und verlässlichen Einsatz bei der Kommunalwahl. Mit großer Sorgfalt und Verantwortungsbewusstsein wurde ein wichtiger Beitrag für das demokratische Miteinander in unserer Gemeinde geleistet. 2.
Beratung / Information
Begründung und Unterlagen

Originalquellen

Der BSS erschließt die Unterlagen in drei Schritten: Tagesordnung als Gegenstand, Antrag/Vorlage mit Begründung und – sobald vorhanden – die Niederschrift als Dokumentation des tatsächlichen Sitzungsverlaufs. Die vollständigen Originalunterlagen im RIS bleiben maßgeblich.

Dokumente im lokalen Bestand: 15
Original im RIS ↗