Bürger-Server Schöneck
Dokumente aus dem Ratsinformationssystem – schneller erschlossen
25. Juni 2026

Gemeindevertretung · VE

ab 19:07 Uhr · bis 21:30 Uhr · Bürgertreff Kilianstädten, Saal, Richard-Wagner-Str. 5, 61137 Schöneck
Niederschrift vorhanden
Original im RIS ↗

TOPs und Kurzfassungen wurden lokal aus der Niederschrift erschlossen; vorhandene TOP-Unterlagen ergänzen die Vorabinformation.

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Tagesordnung – Gegenstand, Vorlage und Verlauf

TOP 1
Verabschiedung der ausgeschiedenen Mitglieder der Gemeindevertretung sowie der ausgeschiedenen Mitglieder des Gemeindevorstands
Information / BeratungBeratung / Information
Die Verabschiedung der ausgeschiedenen Mitglieder der Gemeindevertretung sowie des Gemeindevorstands wird verschoben und im Rahmen des parlamentarischen Abends am 14.08.2026 nachgeholt. Der Tagesordnungspunkt wurde einvernehmlich von der Tagesordnung abgesetzt.
Beratung / Information
Begründung und Unterlagen
TOP 2
Mitteilungen des Vorsitzenden der Gemeindevertretung
Information / BeratungBeratung / Information
Der Vorsitzende der Gemeindevertretung informierte über folgende Angelegenheiten: • Konstituierung der Ausschüsse am 7. Mai 2026; den Vorsitz übernahmen Markus Jung (Haupt- und Finanzausschuss), Matthias Geisler (Ausschuss für Bauen, Umwelt, Verkehr, Energie und Klimaschutz) sowie Anke Pfeil (Ausschuss für Soziales, Familie, Jugend und Kultur).
Beratung / Information
Begründung und Unterlagen
TOP 3
Mitteilungen des Gemeindevorstandes, Beantwortung von Anfragen
Information / BeratungBeratung / Information
Schöneck erradelt über 16.541 Kilometer beim STADTRADELN 2026 Beim diesjährigen STADTRADELN, das vom 09. bis 29. Mai 2026 stattfand, beteiligte sich die Gemeinde Schöneck erneut an der bundesweiten Aktion zur Förderung des Radverkehrs sowie des Klima- und Umweltschutzes. Insgesamt legten die Teilnehmenden aus Schöneck 16.541 Kilometer zurück.
Beratung / Information
Begründung und Unterlagen
TOP 4
Aufhebung der Vorgartensatzung der Gemeinde Schöneck für alle Ortsteile Antrag der FWG-Fraktion
mehrere EntscheidungenMehrere EntscheidungenDrs. 088/2026
Die Gemeindevertretung beschließt die Aufhebung der „Vorgartensatzung der Gemeinde Schöneck für alle Ortsteile“. Die Vorgartensatzung tritt mit sofortiger Wirkung außer Kraft.
Mehrere Entscheidungen
Abstimmung: 2 Abstimmungen erkannt
Einzelne erkannte Abstimmungen
  • 7 Ja · 24 Nein · 3 Enthaltung(en)
  • 24 Ja · 7 Nein · 3 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Seit 2022 gilt in Schöneck die Vorgartensatzung (Drucksachennummer 116/2021, beschlossen am 03.02.2022). Ihr Ziel war es, vor allem sogenannte Schottergärten einzudämmen und ökologische Standards im Vorgartenbereich festzulegen. Nach drei Jahren Praxis hat die FWG Schöneck e.V. in einer Anfrage an den Gemeindevorstand 2025 nachgefragt: Hat diese Satzung ihr Ziel erreicht – und rechtfertigt sie den bürokratischen Aufwand? Die Antworten der Verwaltung sind eindeutig: Die Vorgartensatzung hat sich nicht als sinnvolles Instrument erwiesen.
  • Vorlage / Antrag: 187908600657_Aufhebung der Vorgartensatzung der Gemeinde Schoene.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 5
Regenwassernutzung auf Schönecker Friedhöfen Prüfauftrag der SPD-Fraktion
abgestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 090/2026
Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, inwieweit auf den Friedhöfen der drei Ortsteile Maßnahmen zur Regenwassernutzung umgesetzt werden können. Konkret soll untersucht werden, ob und wie Regentonnen oder andere geeignete Auffangsysteme installiert werden können, um Regenwasser von den Dächern der Trauerhallen sowie weiterer Gebäude auf den Friedhöfen zu sammeln und für die Bewässerung von Grabstätten zur Verfügung zu stellen.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: 34 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
In der letzten Sitzung des inzwischen aufgelösten Klimabeirates wurde ein konkreter und unmittelbar umsetzbarer Vorschlag zur Ressourcenschonung in der Gemeinde eingebracht. Vor dem Hintergrund der zwischenzeitlich erfolgten Auflösung dieses Gremiums, stellen wir hiermit den folgenden Antrag zur Prüfung durch den Gemeindevorstand. In Zeiten zunehmender Trockenperioden und steigender Wasserpreise gewinnt ein nachhaltiger Umgang mit Wasserressourcen zunehmend an Bedeutung. Die Friedhofsbesucher sind auf verfügbare Wasserstellen angewiesen, die durch Trinkwasser gespeist werden.
  • Vorlage / Antrag: 187908601550_Regenwassernutzung auf Schoenecker FriedhoefenPruef.pdf
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TOP 6
Satzung über den Leinenzwang für Hunde Antrag der SPD-Fraktion
abgestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 089/2026
1. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die aus dem Jahre 2011 stammende ‚Satzung über den Leinenzwang für Hunde während der Brut- und Setzzeit mit Lageplan‘ zu überarbeiten. 2. Auf den Leinenzwang ist durch eine ausreichende Beschilderung wie auch eine digitale Darstellung auf der Homepage der Gemeinde hinzuweisen.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: 34 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Die aus dem Jahre 2011 stammende Satzung verfügt den Leinenzwang nur für Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile. Nicht klassifizierte Gebiete wie Streuobstwiesen, Gras- und Wiesenflächen, die auch gern von Bodenbrütern und anderen Tieren genutzt werden, sind bisher vom Leinenzwang ausgenommen. Auch die Schönecker Waldgebiete, für die der Leinenzwang grundsätzlich gilt, sind kartografisch nicht vollständig in der bestehenden Satzung dargestellt.
  • Vorlage / Antrag: 187908600718_Satzung ueber den Leinenzwang fuer Hunde Antrag de.pdf
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TOP 7
Zurverfügungstellung von Räumen für das Heimatmuseum Büdesheim Antrag der WAS-Fraktion
mehrere EntscheidungenEmpfehlungsbeschlussDrs. 092/2026
Aufgrund der Tatsache, dass sich schon zur Zeit der 1200-Jahr-Feier des Ortsteils Büdesheim (und auch schon früher) sich einige BürgerInnen freiwillig und ehrenamtlich für das Kulturgut des Ortsteils einsetzen, sollten zur Sicherung von Dokumenten Computer angeschafft werden, Räume zur Lagerung von Exponaten und zur Einrichtung einer dauerhaften Ausstellung (Museum) Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden.
Empfehlung an Gemeindevertretung
Abstimmung: 3 Abstimmungen erkannt
Einzelne erkannte Abstimmungen
  • ohne Abstimmung
  • 30 Ja · 4 Nein · 0 Enthaltung(en)
  • 30 Ja · 4 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Seit Jahren sammelt die Interessengemeinschaft Dokumente, Fotos, Werkzeuge und Gegenstände aus der Vergangenheit des Ortsteils Büdesheim. Um diese Informationen in unserer schnelllebigen Zeit zu erhalten, müssen Dokumente und Fotos digitalisiert und gesichert werden. Für nachfolgende Generationen ist es wichtig, alte Dinge zu bewahren und diese den interessierten Bürgerinnen und Bürgern zugänglich zu machen. Die erfolgreiche Umsetzung eines Heimatmuseums wie in Kilianstädten zeigt, dass solches Engagement genutzt wird.
  • Vorlage / Antrag: 187908604035_Zurverfuegungstellung von Raeumen fuer das Heimatmuse.pdf
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TOP 8
Klimaanpassung: Vorsorge gegen Starkregen Antrag der Fraktion B90/Grüne
zurückgestelltVerfahrensentscheidungDrs. 095/2026
Für den Umsetzungsstart der im Klimaanpassungskonzept mit Priorität 1 bewerteten Maßnahme „K.W03 Kommunales Starkregenmanagement“ wird der Gemeindevorstand beauftragt, für den Haushaltsentwurf 2027 die finanziellen Grundlagen zu ermitteln. Dazu gehören: • die Kosten für die Erstellung eines vertiefenden Konzepts mit konkreten Maßnahmenvorschlägen und für die Etablierung eines kontinuierlichen Starkregenmanagements, • die Ermittlung möglicher Zuschüsse von Bund und Land.
zurückgestellt
Begründung und Unterlagen
Im Mai 2026 erinnern uns hochsommerliche Temperaturen über 30 Grad Celsius in Schöneck und Rekordtemperaturen in Westeuropa daran, dass die Erderhitzung in vollem Gange ist und Maßnahmen zu ergreifen sind, um die Risiken und Schäden durch vermehrte Extremwetterereignisse zu reduzieren. Ungeachtet dessen sind weiterhin Maßnahmen erforderlich, um den weiteren Temperaturanstieg zu bremsen, insbesondere der Ausbau erneuerbarer Energien und die Reduzierung des Energieverbrauchs.
  • Vorlage / Antrag: 187908609764_Klimaanpassung Vorsorge gegen StarkregenAntrag .pdf
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TOP 9
Pflege, Sauberkeit und Gestaltung der gemeindlichen Friedhöfe Prüfauftrag der CDU-Fraktion
zurückgestelltVerfahrensentscheidungDrs. 096/2026
Der Gemeindevorstand wird beauftragt zu prüfen, wie die gemeindlichen Friedhöfe weiterentwickelt und optimiert werden können. Dabei sollen insbesondere Aspekte der Pflege, Sauberkeit, Gestaltung und Organisation in den Blick genommen sowie die relevanten Akteure angemessen einbezogen werden. Die Ergebnisse sind der Gemeindevertretung und den Ortsbeiräten zur Information vorzulegen.
zurückgestellt
Begründung und Unterlagen
Die gemeindlichen Friedhöfe sind Orte des Gedenkens, der Trauer und der Erinnerung. Ihrem Erscheinungsbild, ihrem Pflegezustand und ihrer würdigen Ausgestaltung kommt daher eine besondere Bedeutung zu. Im Rahmen der Weiterentwicklung sollten u.a. verschiedene Bestattungsformen betrachtet werden. Aus der Bürgerschaft werden immer wieder Hinweise und Erwartungen hinsichtlich Sauberkeit, Pflege und allgemeinem Zustand der Friedhöfe an die kommunale Politik herangetragen.
  • Vorlage / Antrag: 187908610609_Pflege Sauberkeit und Gestaltung der gemeindliche.pdf
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TOP 10
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan "Gewerbegebiet Kilianstädten Nord II"
abgestimmtEmpfehlungsbeschlussDrs. 068/2026
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss zu fassen: 1. Abwägung Die Gemeindevertretung der Gemeinde Schöneck hat die im Rahmen der 1., 2. und 3.
Empfehlung an Gemeindevertretung
Empfohlene Richtung: Zustimmung
Abstimmung: 34 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
schlicht nicht entnommen werden können. Ich fordere die Gemeinde auf, die genaue Planung in diesem Zusammenhang zu veröffentlichen und der Öffentlichkeit erneut die Möglichkeit zur Stellungnahme zu geben. Weiter wird gerügt, dass ohne Not die Versiegelung einer Fläche von fast 100.000 Qm dazu führen wird, dass diese Fläche für die Neubindung von Grundwasser nicht nutzbar sein wird. Angesichts der Wasserknappheit, die wir in den vergangenen Jahren deutlich erlebt haben, ist eine solche Planung unverantwortlich und lässt jegliche Abwägung vermissen, wodurch sie rechtswidrig wird.
  • Vorlage / Antrag: 187908556470_12B1B2B3 Einwendungen Privatanonym.pdf
  • Anlage: 187908556470_11Abwaegung TOEB 13 Offenlage GEKINORDII 20260527 FINAL.pdf
  • Anlage: 187908556470_13Abwaegung_OeFF_1_3_Offenlage_GEKINORDII_2026_05_26_FINAL.pdf
  • Anlage: 187908556470_20PlanteilBBplGE KI Nord II20260526.pdf
  • Anlage: 187908556470_30Begruendung BPlan GE KI Nord II 20260526.pdf
  • Anlage: 187908556470_31Anlage 1 Schallimmissionsgutachten 20210407.pdf
  • Anlage: 187908556470_32Anlage 2 Schattenwurfprognose20210409.pdf
  • Anlage: 187908556470_33Anlage 3 Eiswurfgutachten20210427.pdf
  • Anlage: 187908556470_34Anlage 41 Verkehrstechnische Untersuchung202111.pdf
  • Anlage: 187908556470_35Anlage 42 Ergaenzung Verkehrstechnische Untersuchung202408.pdf
  • Anlage: 187908556470_36Anlage 5 Hydrogeologisches Gutachten202201.pdf
  • Anlage: 187908556470_37Anlage 6 Wasserwirtschaftliche Belange 202408.pdf
  • Anlage: 187908556470_40Bestandsplan LP GE KI Nord II2026052026.pdf
  • Anlage: 187908556470_50Bericht LP GE KI Nord II 20260526.pdf
  • Anlage: 187908556470_510Anlage 10 LP Kartierbericht Feldhamster 2023.pdf
  • Anlage: 187908556470_51Anlage 1 LP ArtenschutzBLU Dr Sonntag2015.pdf
  • Anlage: 187908556470_52Anlage 2 LP ArtenschutzBuero Malten202001.pdf
  • Anlage: 187908556470_53Anlage 3 LP Artenschutz BFL HeuerDoering202105.pdf
  • Anlage: 187908556470_54Anlage 4 LP Fachbeitrag Feldhamster Dr Raskin202202.pdf
  • Anlage: 187908556470_55Anlage 5 LP Fachbeitrag FeldhamsterDr Raskin 202602.pdf
  • Anlage: 187908556470_56Anlage 6 LP FFHVorpruefung202201.pdf
  • Anlage: 187908556470_57Anlage 7 LP Fachbeitrag Schutzgut Boden 202407.pdf
  • Anlage: 187908556470_58Anlage 8 LP Externe Kompensation 072024.pdf
  • Anlage: 187908556470_59Anlage 9 LP Kartierbericht Feldhamster 2022.pdf
  • Anlage: 187908556470_Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Gewerbegebiet.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 11
Altes Schloss Büdesheim - Konkretisierung des Nutzungskonzepts (Wohnung im Ostflügel des Dachgeschosses)
kein eigener ProtokollabschnittAusgang noch nicht dokumentiertDrs. 079/2026
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung das konkretisierte Nutzungskonzept für das Alte Schloss in Büdesheim (Gemeindevertretung vom 03.03.2022, Drucksachen Nr. 000188/2021), gemäß der beiliegenden Pläne (Anlage 1), zu beschließen.
Ausgang noch nicht dokumentiert
Noch keine auswertbare Niederschrift für diesen TOP vorhanden.
Kein eigener TOP-Abschnitt aus einer Niederschrift erschlossen; Ausgang nicht automatisch bestimmt.
Für diesen angekündigten TOP wurde kein eigener Protokollabschnitt sicher erkannt. Der BSS ergänzt hier nichts durch Vermutung.
Begründung und Unterlagen
In der Begründung der Beschlussvorlage 188/2021 zum Nutzungskonzept des Alten Schlosses wurde empfohlen: „Die Wohnung im Dachgeschoss des Ostflügels sollte ebenfalls erhalten bleiben und entsprechend saniert werden.“ In den damals beigefügten Planskizzen für das Dachgeschoss waren die Räumlichkeiten im Ostflügel jedoch mit „Praxis/Büro/Kanzlei“ beschriftet. Nun wird klargestellt, dass die Räume im Dachgeschoss des Ostflügels künftig als Wohnraum dienen sollen. 1 Die vorgesehene Wohnnutzung bietet gegenüber einer gewerblichen Nutzung mehrere wesentliche Vorteile.
  • Vorlage / Antrag: 187908580283_Altes Schloss Buedesheim Konkretisierung des Nutz.pdf
  • Anlage: 187908580283_Anlage 1 zur Beschlussvorlage vom 020626.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 12
Auflösung der "Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach Anstalt des öffentlichen Rechts" und Aufnahme in die „Forstbetriebsgemeinschaft Waldund Holzkontor wirtschaftlicher Verein“
abgestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 081/2026
Die Gemeinde Schöneck wird ordentliches Mitglied der „Forstbetriebsgemeinschaft Wald- und Holzkontor wirtschaftlicher Verein“ und zahlt die Aufnahmegebühr in Höhe von 1.500 Euro gemäß § 1 Abs. 5 der Satzung auf das Bankkonto der Forstbetriebsgemeinschaft. Dieser Beschluss wird dem Vorstand der Forstbetriebsgemeinschaft als schriftliche Beitrittserklärung (Satzung § 6 Abs. 1) übermittelt.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: 34 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Derzeit nimmt die Gemeinde Schöneck die Leistungen der „Holzkontor Darmstadt-DieburgOffenbach Anstalt des öffentlichen Rechts“ in Anspruch. Die Leistungen der AöR werden auf die FBG übertragen, die AöR wird, nach Beitritt aller beteiligten Kommunen zur FBG, aufgelöst. Die Gründung der „Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach AöR“ im Jahr 2019 erfolgt aufgrund des Kartellrechtsurteils, nach welchem die Vermarktungsdienstleistungen für Forstprodukte den kommunalen Waldbesitzern von HessenForst nicht mehr angeboten werden dürfen.
  • Vorlage / Antrag: 187908582968_Aufloesung der Holzkontor DarmstadtDieburgOffenb.pdf
  • Anlage: 187908582968_Anlage 1 zur Beschlussvorlage Drucksachennummer 081_2026 Aufnahme in die FBG Wald und Holzkontor w V FAQ.pdf
  • Anlage: 187908582968_Anlage 2 zur Beschlussvorlage Drucksachennummer 081_2026 Aufnahme in die FBG Wald und Holzkontor w V Satzung.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 13
Wahl der Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für die Verbandsversammlung des „Zweckverbandes zur Bekämpfung der Stechmückenplage in den Nidderauen“
abgestimmtBeschluss des GremiumsDrs. 049/2026
Als Vertreter/innen der Gemeinde Schöneck für die Verbandsversammlung des „Zweckverbandes zur Bekämpfung der Stechmückenplage in den Nidderauen“ werden folgende Personen gewählt: Zur Wahl stehen: 1. Hans Ramme (CDU) 2. Elisabeth Stüve (SPD) 3. Axel Glück (B90/Grüne) 4. Frank Dückinghaus (FWG) b) Als Stellvertreter/innen werden gewählt: 1. Reiner Caspar (CDU) 4. Peter Dietz (FWG) 2. Dieter Schulz (SPD) 5. Claudia Kunath (WAS) 3. Wolfgang Seifried (B90/Grüne) 6.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: 34 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Nach § 5 der Satzung des „Zweckverbandes zur Bekämpfung der Stechmücken in den Nidderauen“ besteht die Verbandsversammlung aus insgesamt 15 Vertretern/innen. Davon entfallen 4 Vertreter/innen auf die Gemeinde Schöneck. Die Wahlen werden nach § 55 Abs. 1 HGO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl vorgenommen. Die Fraktionen werden gebeten, Vorschlagslisten aufzustellen.
  • Vorlage / Antrag: 187908524183_Wahl der Vertreterinnen und Stellvertreterinnen .pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 14
Erhalt des ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bruchköbel
abgestimmtEmpfehlungsbeschlussDrs. 094/2026
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss: 1. Der Gemeindevorstand fordert die zuständigen Behörden und Entscheidungsträger auf, die geplante Schließung oder Einschränkung des Bereitschaftsdienstes umgehend zu revidieren. 2.
Empfehlung an Gemeindevertretung
Empfohlene Richtung: Zustimmung
Abstimmung: 34 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Die Gemeinde Schöneck nimmt mit großer Sorge die Pläne der Kassenärztlichen Vereinigung zur Schließung des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes in Bruchköbel zur Kenntnis. Die geplanten Maßnahmen gefährden die medizinische Versorgung der Bevölkerung außerhalb der regulären Praxiszeiten und stellen eine erhebliche Belastung für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schöneck sowie die der umliegenden Kommunen dar.
  • Vorlage / Antrag: 187908607726_Erhalt des aerztlichen Bereitschaftsdienstes in Bru.pdf
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TOP 15
Übernahme Vereinbarung Unterstützung EDV
abgestimmtEmpfehlungsbeschlussDrs. 093/2026
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss: Der Gemeindevorstand wird beauftragt, den seit 1996 bestehenden konkludenten Vertrag mit der Firma Frank Ditzel IT-Service und Dienstleistungen, Hüttenberg 12, 61137 Schöneck in einen den Normen entsprechenden Rahmenvertrag umzuwandeln. Das jährliche Volumen des Vertrages beträgt max. 6000,00 € netto.
Empfehlung an Gemeindevertretung
Empfohlene Richtung: Zustimmung
Abstimmung: 33 Ja · 0 Nein · 0 Enthaltung(en)
Begründung und Unterlagen
Die Frank Ditzel IT-Service und Dienstleistungen hatte im Jahr 1996 die Versorgung von Hard- und Software der Feuerwehr Schöneck übernommen. Mit der Verlängerung der Firewall für das System der Feuerwehr ist aufgefallen, dass zum einen kein schriftlicher Vertrag vorliegt und dass Herr Ditzel Mitglied in der Gemeindevertretung ist. Da der Inhaber der Fank Ditzel IT-Service und Dienstleistungen Mitglied der Gemeindevertretung ist, ist nach Rücksprache mit dem HSGB der Abschluss des Vertrtages von der Gemeindevertretung zu beschließen.
  • Vorlage / Antrag: 187908607043_Uebernahme Vereinbarung Unterstuetzung EDV.pdf
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TOP 16
Jahresabschluss der Gemeinde Schöneck für das Haushaltsjahr 2022 - Schlussbericht des Amtes für Prüfung und Revision des Main-Kinzig- Kreises
zur Kenntnis genommenEmpfehlungsbeschlussDrs. 082/2026
Der Gemeindevorstand empfiehlt der Gemeindevertretung folgenden Beschluss: Der gemäß § 113 HGO vom Gemeindevorstand vorgelegte Schlussbericht des Amtes für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises (siehe Anlage 1) über die Prüfung des Jahresabschlusses 2022 wird zur Kenntnis genommen. Dem Gemeindevorstand wird Entlastung erteilt.
Empfehlung an Gemeindevertretung
Empfohlene Richtung: Zustimmung
Abstimmung: Ohne Abstimmung
Begründung und Unterlagen
Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2022 wurde vom Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises gemäß § 128 HGO in Verbindung mit § 131 Abs. 1 HGO geprüft. Es wurde bestätigt, dass der Ablauf der Haushaltswirtschaft auf der Grundlage des von der Gemeindevertretung beschlossenen Haushaltsplanes ordnungsgemäß in dem Jahresabschluss nachgewiesen ist. Die Prüfung durch das Amt für Prüfung und Revision des Main-Kinzig-Kreises hat zu keinen Einwendungen geführt. Die Prüfungsfeststellungen sind dem Schlussbericht zu entnehmen.
  • Vorlage / Antrag: 187908586625_Jahresabschluss der Gemeinde Schoeneck fuer das Haus.pdf
  • Anlage: 187908586625_Anlage 1 Schoeneck_Schlussbericht zum Jahresabschluss 2022.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗
TOP 17
Zukunftswerkstatt: Kenntnisnahme einer neuen Ideenund Vorschlagsliste
zur Kenntnis genommenBeschluss des GremiumsDrs. 064/2026
Die Gemeindevertretung nimmt beigefügte Liste (siehe Anlage) mit Ideen und Vorschlägen der Zukunftswerkstatt zur Kenntnis.
Beschluss des Gremiums
Abstimmung: Zur Kenntnis genommen
Begründung und Unterlagen
Aus dem Team der Zukunftswerkstatt wurde erneut eine Ideen-/Vorschlagsliste entwickelt. Die Zukunftswerkstatt hatte ein Treffen im Oktober 2025 mit den Landfrauen Kilianstädten. Dort wurden einige Ideen und Anregungen gesammelt und notiert. Der aktuelle Sachstand wurde entsprechend vermerkt. Die Vorschlagsliste wird der Gemeindevertretung zur Kenntnis gegeben. Die Fraktionen sind eingeladen, die Vorschläge zur prüfen und diese bei Interesse aufzugreifen sowie in entsprechende Anträge zur Umsetzung zu überführen.
  • Vorlage / Antrag: 187908555403_Zukunftswerkstatt Kenntnsnahme einer neuen Ideen.pdf
  • Anlage: 187908555403_Landfrauen Zukunft Schoeneck Ergebniszusammenfassung 2025.pdf
Vollständige Unterlagen im RIS ↗

Originalquellen

Der BSS erschließt die Unterlagen in drei Schritten: Tagesordnung als Gegenstand, Antrag/Vorlage mit Begründung und – sobald vorhanden – die Niederschrift als Dokumentation des tatsächlichen Sitzungsverlaufs. Die vollständigen Originalunterlagen im RIS bleiben maßgeblich.

Dokumente im lokalen Bestand: 45
Original im RIS ↗