Zwischenstand Gemeinnützigkeit

Nach der Gründung unseres Trägervereins haben wir beim zuständigen Finanzamt Erfurt einen Antrag auf Anerkennung der Gemeinnützigkeit gestellt.

Über diesen Antrag wurde bislang noch nicht entschieden. Aktuell erwarten wir die Rückmeldung – bei positivem Bescheid können wir ab diesem Zeitpunkt für Spenden und Mitgliedsbeiträge Zuwendungsbescheinigungen im Sinne des § 10b EStG ausstellen.